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Partnet AG PartNET AG | Immobilien:

Verkauf | Bewertung | Finanzierung | Verwaltung PartNET ist Ihr kompetenter Dienstleister rund um Immobilien.

Mit jahrelanger Erfahrung garantieren wir Ihnen erstklassige Beratung und professionelle Begleitung durch ausgewiesene Experten der Immobilienbranche. Unser umfassendes Know-how erstreckt sich über den Immobilienverkauf, die Wertermittlung, die Finanzierung sowie die Verwaltung von Liegenschaften. Als unabhängiges Immobilienunternehmen stehen wir für massgeschneiderte Lösungen – sei es beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei der optimalen Finanzierung oder bei der effizienten Verwaltung Ihrer Objekte. Dank unserer Unabhängigkeit können wir Ihnen stets die besten Angebote und Konditionen am Markt anbieten, ohne an bestimmte Anbieter gebunden zu sein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns Ihre Immobilienträume verwirklichen.

30/10/2026

Verwaltungswechsel ohne Informationsverlust.

Ist zum Jahreswechsel eine neue Verwaltung vorgesehen? Mit einer geordneten Übergabe muss sie offene Fragen nicht erst mühsam rekonstruieren.

Diese Checkliste hilft Stockwerkeigentümern und MFH-Eigentümern:

📁 Unterlagen vollständig übergeben
• Verwaltungs-, Versicherungs-, Wartungs- und Hauswartverträge samt Fristen
• Jahresabschlüsse, Budgets, Belege und Stand der Bankkonten
• Pläne, Schlüsselverzeichnis und technische Dokumentation
• Bei Stockwerkeigentum: Reglement, Versammlungsprotokolle, Beschlüsse und Stand des Erneuerungsfonds
• Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Depotnachweise, Mietzinsübersicht und Nebenkostenabrechnungen

🔎 Offene Vorgänge sichtbar machen
Nicht nur Rechnungen sammeln: Auch gemeldete Schäden, laufende Aufträge, ausstehende Zahlungen, Garantiefälle und noch nicht umgesetzte Beschlüsse gehören auf die Liste.

Praktische Vorlage für jeden Vorgang:
Aufgabe | Ansprechperson | Bearbeitungsstand | Frist | nächster Schritt

Gerade in der Heizsaison wichtig: Wartungsberichte, bekannte Störungen und Kontaktdaten der zuständigen Fachbetriebe.

🤝 Zuständigkeiten schriftlich klären
Ab welchem Stichtag bearbeitet wer Rechnungen, Reparaturen und Anfragen? Wer informiert Eigentümer, Mieterschaft und Dienstleister? Wer überträgt Zugriffsrechte und beendet alte Zugänge?

Zum Abschluss: Übergabeprotokoll gemeinsam prüfen und bestätigen. Fehlende Unterlagen mit verantwortlicher Person und Nachliefertermin festhalten. Personenbezogene Daten nur berechtigt und sicher übermitteln.

Speichern Sie die Checkliste für Ihr Übergabegespräch mit der bisherigen und der neuen Verwaltung.

Sanierung beschliessen und beauftragen.Zugluft im Treppenhaus, kalte Räume trotz laufender Heizung? Die Heizperiode mach...
28/10/2026

Sanierung beschliessen und beauftragen.

Zugluft im Treppenhaus, kalte Räume trotz laufender Heizung? Die Heizperiode macht mögliche Schwachstellen spürbar. Im Stockwerkeigentum gilt: Beobachtungen bündeln und Ursachen fachlich klären, bevor einzelne Arbeiten bestellt werden.

Diese Checkliste führt von der Erneuerungsplanung zur Beauftragung:

☐ Ausgangslage abgleichen
Wo tritt welches Problem auf – und seit wann? Beobachtungen dokumentieren und mit der bestehenden Erneuerungsplanung abgleichen. Was ist dringend, was lässt sich zusammen ausführen?

☐ Umfang fachlich klären
Welche Bauteile sind betroffen? Welche Massnahmen sind sinnvoll? Zuständigkeiten und die Abgrenzung zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichen Teilen prüfen lassen.

☐ Vergleichbare Offerten einholen
Allen Anbietern denselben Leistungsbeschrieb geben. Neben dem Preis auch Material, Nebenarbeiten, Ausschlüsse, Termine und Gewährleistungsbedingungen vergleichen.

☐ Finanzierung konkretisieren
Kosten inklusive Reserve dem verfügbaren Erneuerungsfonds gegenüberstellen. Zweckbindung, mögliche zusätzliche Beiträge und deren Fälligkeit klären.

☐ Beschlussvorlage prüfen lassen
Massnahmen, Kostenrahmen, Finanzierung, Kostenverteilung und Vergabebefugnis nachvollziehbar festhalten. Das erforderliche Mehr anhand von Gesetz, Reglement und Art der Massnahme prüfen lassen. Unterlagen rechtzeitig vor der Versammlung zustellen.

☐ Erst dann beauftragen
Auf Grundlage des gültigen Beschlusses den Auftrag schriftlich erteilen. Leistungsumfang, Zuständigkeiten, Zahlung, Ausführung und Abnahme festhalten. Bei Aussenarbeiten Witterung und geeignete Ausführungsbedingungen berücksichtigen.

Ein gefüllter Fonds ersetzt keine klare Auftragsgrundlage.

Speichern Sie die Checkliste für die nächste Eigentümerversammlung.

26/10/2026

Das höchste Kaufangebot ist nicht automatisch das passendste.

Sie verkaufen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus? Legen Sie für jedes Kaufangebot dieselben Kriterien nebeneinander. Eine einfache Vergleichsmatrix genügt: eine Spalte pro Angebot, eine Zeile pro Kriterium.

Diese Angaben gehören hinein:

• Kaufpreis und Umfang: Sind Parkplatz, Nebenräume und Inventar jeweils enthalten?
• Finanzierungsnachweis: Liegt eine Bestätigung vor? Bezieht sie sich auf Ihre Immobilie und den angebotenen Preis? Welche Bedingungen bleiben offen?
• Vorbehalte: Muss die Käuferschaft zuerst ihre bisherige Immobilie verkaufen oder weitere Abklärungen treffen?
• Zeitplan: Wann sind Beurkundung, Kaufpreiszahlung und Übergabe vorgesehen? Passt das zu Ihrem nächsten Schritt?
• Weitere Bedingungen: Werden Reparaturen, Räumungen oder zusätzliche Leistungen von Ihnen erwartet?

Tragen Sie fehlende Angaben als «offen» ein – nicht als «erfüllt». Halten Sie auch fest, wie lange das jeweilige Angebot gilt.

Entscheidend ist Ihre Priorität: Ein höherer Preis mit ungeklärter Finanzierung kann anders zu bewerten sein als ein tieferes Angebot mit dokumentierter Finanzierung und passendem Übergabetermin. Ein Finanzierungsnachweis ersetzt dabei keine Prüfung seiner Bedingungen.

So wird die Käuferauswahl nachvollziehbar – statt nur eine Entscheidung nach der höchsten Zahl.

Speichern Sie diese Checkliste für den Vergleich Ihrer Kaufangebote.

22/10/2026

Vom Marktwert zum Angebotspreis.

Die Bewertung Ihrer Immobilie im Raum Zürich liegt vor. Mit welchem Preis gehen Sie jetzt an den Markt?

Der Marktwert ist eine begründete Einschätzung des voraussichtlich erzielbaren Preises. Der Wunschpreis beschreibt Ihre persönliche Vorstellung. Der Angebotspreis ist der Betrag im Inserat – kein Wertnachweis.

So treffen Sie eine nachvollziehbare Preisentscheidung:

• Ausgangspunkt festhalten: Welche Wertspanne nennt die Bewertung, welche Annahmen liegen ihr zugrunde und ist sie noch aktuell?

• Verkaufsspielraum klären: Bis wann möchten Sie verkaufen? Welche finanziellen Verpflichtungen müssen Sie berücksichtigen? Ihr persönlicher Mindestpreis ist wichtig für Ihre Planung, bestimmt aber nicht den Marktwert.

• Einstieg begründen: Leiten Sie den Angebotspreis aus der Bewertung ab. Ein pauschaler Verhandlungsaufschlag kann passende Interessenten bereits bei der Suche ausschliessen. Ein tiefer Einstieg garantiert umgekehrt keinen Bieterwettbewerb.

• Überprüfung vereinbaren: Legen Sie vor der Veröffentlichung fest, wann Sie Reichweite, passende Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen gemeinsam auswerten.

Qualifizierte Anfragen bleiben aus?

Nicht sofort den Preis senken. Prüfen Sie zuerst: Wird das Inserat gefunden? Sind Unterlagen und Darstellung vollständig? Erreichen Sie die passende Käuferschaft?

Gibt es trotz ausreichender Sichtbarkeit kaum passende Anfragen oder wiederholt preisbezogene Absagen, sollten Sie den Angebotspreis mit der Bewertung und dem aktuellen lokalen Wettbewerb abgleichen. Eine Anpassung braucht eine Begründung – nicht nur Ungeduld.

Ob Eigentumswohnung, Haus oder Mehrfamilienhaus: Entscheidend ist ein Preis, den Sie gegenüber Kaufinteressenten nachvollziehbar vertreten können.

Sie planen einen Verkauf im Raum Zürich? Besprechen Sie Ihre Ausgangslage und Preisstrategie mit PartNET AG.

Sanierungsbeschluss konkret vorbereiten.Die Heizung läuft wieder, einzelne Räume bleiben kühl oder am Fenster zieht es? ...
22/10/2026

Sanierungsbeschluss konkret vorbereiten.

Die Heizung läuft wieder, einzelne Räume bleiben kühl oder am Fenster zieht es? Halten Sie Ort, Zeitpunkt und Auffälligkeit fest. Eine Beobachtung ist noch keine Diagnose – und allein keine Grundlage für einen Sanierungsentscheid.

Damit aus der Erneuerungsplanung eine beschlussfähige Vorlage für die Stockwerkeigentümerversammlung wird, hilft diese Checkliste:

✓ Ausgangslage klären
Was wurde beobachtet, was fachlich geprüft? Fotos, Zustandsbericht und offene Abklärungen getrennt aufführen. Ziel der Massnahme benennen: etwa einen Defekt beheben oder Wärmeverluste reduzieren.

✓ Offerten vergleichbar machen
Leistungsumfang, Materialien, Nebenarbeiten, Ausschlüsse und Termine gegenüberstellen. Fehlende Positionen nachfragen. Der tiefste Preis allein sagt wenig aus, wenn Leistungen unterschiedlich sind.

✓ Finanzierung nachvollziehbar zeigen
Gesamtkosten samt ausgewiesener Reserve, verfügbaren Erneuerungsfonds und bereits gebundene Mittel aufführen. Zulässige Fondsentnahme prüfen. Einen allfälligen Zusatzbeitrag je Einheit mit Verteilschlüssel und Fälligkeit ausweisen. Förderbeiträge nicht als gesichert einrechnen, solange die Zusage fehlt.

✓ Beschlussantrag präzise formulieren
Welche Arbeiten, welche Offerte und welcher Kostenrahmen sollen genehmigt werden? Wer darf den Auftrag erteilen? Finanzierung, Zeitplan und Vorgehen bei Mehrkosten festhalten. Erforderliche Mehrheit anhand der Massnahme, des Gesetzes und des Reglements prüfen lassen.

✓ Offene Fragen vorab bearbeiten
Zuständigkeit und Termin für jede Abklärung festlegen. Traktandum und Unterlagen fristgerecht zustellen. Fehlen wesentliche Grundlagen, zunächst einen klar begrenzten Abklärungsauftrag statt der Ausführung beantragen.

Speichern Sie die Checkliste für die Vorbereitung Ihrer nächsten Eigentümerversammlung.

Sanierungsofferten vergleichbar machen.Die günstigere Heizungsofferte kann Leistungen auslassen, die anderswo enthalten ...
20/10/2026

Sanierungsofferten vergleichbar machen.

Die günstigere Heizungsofferte kann Leistungen auslassen, die anderswo enthalten sind. Gerade vor der kälteren Jahreszeit lohnt sich deshalb ein Vergleich Position für Position – nicht nur beim Endpreis.

Diese Vergleichsvorlage können Sie für Heizung, Fenster oder Gebäudehülle nutzen:

Leistung | Offerte A | Offerte B | offene Frage

Tragen Sie je Position ein: enthalten, ausgeschlossen oder unklar. Prüfen Sie dabei:

• Leistungsumfang: Sind Bauteile, Mengen, Materialien und technische Anforderungen gleich beschrieben?
• Vorarbeiten: Sind Demontage, Abtransport und Entsorgung enthalten?
• Schnittstellen: Wer übernimmt Elektro-, Anschluss-, Abdichtungs- und Wiederherstellungsarbeiten?
• Abschluss: Sind Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation berücksichtigt?
• Ausführung: Sind Zeitraum, Dauer und bei Aussenarbeiten Wetterschutz oder mögliche Unterbrüche geklärt?
• Preisgrundlage: Sind Mehrwertsteuer, allfällige Reserven und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen erkennbar? Wie werden Zusatzarbeiten freigegeben und verrechnet?

Beispiel Heizungsersatz: Ist der Elektroanschluss in einer Offerte enthalten und in der anderen bauseits vorgesehen, sind die Endpreise noch nicht direkt vergleichbar. «Bauseits» heisst: Diese Leistung muss von der Auftraggeberseite organisiert werden.

Im Stockwerkeigentum sollte die Gemeinschaft mit derselben Leistungsbeschreibung an alle angefragten Unternehmen gelangen. Klären Sie zudem mit der Verwaltung, welche Beschlüsse erforderlich sind.

Lassen Sie unklare Positionen vor der Vergabe schriftlich ergänzen. So wird sichtbar, was Sie für den offerierten Preis tatsächlich erhalten.

Speichern Sie die Checkliste für Ihren nächsten Offertvergleich.

Privatsphäre, Reichweite und Preisfindung: Beim Immobilienverkauf lassen sich nicht alle Ziele gleich stark gewichten.Dr...
16/10/2026

Privatsphäre, Reichweite und Preisfindung: Beim Immobilienverkauf lassen sich nicht alle Ziele gleich stark gewichten.

Drei hypothetische Situationen zeigen, worauf es ankommt:

🏠 Hausverkauf mit Wunsch nach Diskretion
Eine Eigentümerin möchte weder Innenaufnahmen noch Verkaufsabsichten öffentlich machen. Off-Market bedeutet: gezielte Ansprache ausgewählter Interessenten statt öffentlichem Inserat. Das begrenzt die Sichtbarkeit – aber auch den Kreis möglicher Käufer. Vertraulichkeit sollte ausdrücklich vereinbart werden.

🏢 Eigentumswohnung mit offenem Käuferkreis
Ein Eigentümer weiss noch nicht, wer sich für seine Wohnung interessiert. Eine öffentliche Ausschreibung kann mehr passende Suchende erreichen und durch Rückmeldungen und Angebote die Preisfindung unterstützen. Mehr Reichweite garantiert jedoch keinen höheren Verkaufspreis.

🔑 Mehrfamilienhaus mit klarer Zielgruppe
Eine Eigentümerschaft möchte zunächst ausgewählte Investoren ansprechen. Ein zeitlich begrenzter diskreter Start kann sinnvoll sein. Vorab sollten Kriterien feststehen: Wann werden Rückmeldungen geprüft? Wann wird die Vermarktung geöffnet, wenn passende Angebote ausbleiben?

Entscheidend ist nicht «diskret oder öffentlich» allein. Klären Sie zuerst, welche Informationen sichtbar sein dürfen, wie viel Zeit Sie haben und worauf Ihre Preisvorstellung beruht. Auch Off-Market ersetzt keine fundierte Bewertung.

Für den Verkauf im Herbst gilt bei beiden Wegen: Fotos auf Aktualität prüfen und Besichtigungen möglichst bei Tageslicht planen.

Sie planen einen Verkauf in der Region Zürich? Besprechen Sie mit PartNET AG, welcher Vermarktungsweg zu Ihrer Immobilie und Ihren Prioritäten passt. Schreiben Sie uns eine Nachricht.

Verkaufspreis ist nicht gleich Geld auf dem Konto.Wenn Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, h...
12/10/2026

Verkaufspreis ist nicht gleich Geld auf dem Konto.

Wenn Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen, hilft eine übersichtliche Erlösrechnung bei der Planung:

✓ Verkaufspreis als Ausgangspunkt festhalten.
✓ Offene Hypothek berücksichtigen und die Ablösung mit der Bank klären. Je nach Vertrag kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
✓ Vermarktungs- und Vermittlungskosten erfassen.
✓ Ihren Anteil an Notariats- und Grundbuchkosten prüfen.
✓ Grundstückgewinnsteuer separat kalkulieren und den erwarteten Betrag reservieren.

Wichtig: Die Grundstückgewinnsteuer wird nicht pauschal auf den Verkaufspreis erhoben. Massgeblich ist der steuerbare Gewinn. Wie dieser berechnet wird, welche Kosten anerkannt werden und wie sich die Besitzdauer auswirkt, hängt von den kantonalen Regeln und Ihrer Situation ab.

Die Rückzahlung der Hypothek reduziert den verfügbaren Erlös, ist aber grundsätzlich kein Abzug beim steuerbaren Grundstückgewinn. Auch andere Ausgaben sind nicht automatisch steuerlich abziehbar.

Ob im Kanton Zürich oder anderswo: Sammeln Sie Kaufunterlagen, Verkaufsbelege und Rechnungen für wertvermehrende Investitionen frühzeitig. So lässt sich gezielt prüfen, was berücksichtigt werden darf.

Planen Sie einen Verkauf? Besprechen Sie Ihre Erlösrechnung mit PartNET AG, bevor Sie den verbleibenden Betrag für den nächsten Schritt einplanen.

Adresse

Leibrächistrasse 4
Winkel
8185

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00
Samstag 09:00 - 12:00

Telefon

+41445128512

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